TRANSPARENZOFFENSIVE ZUR ÜBERARBEITUNG DER SV-RICHTLINIEN
Vor rund zwei Wochen meldeten wir, die
Fanszenen Deutschlands, uns bereits mit einer Stellungnahme bezüglich
der in Hinterzimmern des DFB erarbeiteten neuen
Stadionverbots-Richtlinie. Seitdem herrscht vor allem eins: Stille.
Zwar hat die DFL erstaunlich schnell –
bereits am Freitag der Veröffentlichung unserer Stellungnahme – mit
einem internen Schreiben an die Vereine reagiert. Die große Chance, nun
endlich mit offenen Karten zu spielen, wurde
jedoch abermals vertan.
Nun ist es für uns nichts Neues, dass wir
Fans in Entscheidungen oder Prozesse der DFL nicht eingebunden werden.
Dass allerdings selbst Vereine – teilweise gänzlich – außen vor gelassen
werden, ist durchaus verwunderlich.
Das besagte Schreiben der DFL verbreitet
dabei auch ganz bewusst Lügen. So ist beispielsweise die Rede davon, die
Vereine „umfassend über mögliche Änderungen“ informiert zu haben.
Tatsächlich sind allerdings kritische Vereinsvertreter
mit irreführenden Falschaussagen aufs Glatteis geführt und kaltgestellt
worden. Auch eine erwähnte Videokonferenz fand lediglich im Monologform
statt, ohne die Chance auf Rückfragen.
Im Gegensatz zur DFL haben wir die
vergangenen Tage genutzt und sind mit unseren Vereinen ins Gespräch
gegangen. Die Erkenntnis daraus: Bis heute wissen die Vereine über die
geplanten Veränderungen in der SV-Richtlinie
nicht oder bestenfalls nur rudimentär Bescheid! Da passt es ins Bild,
dass auch im Rahmen der Regionalkonferenzen in der Woche vom 16. bis 20.
Februar 2026 in Frankfurt Informationen zur Überarbeitung der
Stadionverbots-Richtlinien Fehlanzeige blieben.
Nun ist es natürlich schwierig, über Sachen
zu urteilen, deren Inhalt man nicht kennt. Die DFL spricht gerne von
„Transparenz“ – doch versagt dann gleich im ersten Schritt, diese zu
schaffen.
Als transparenzliebende Fans sehen wir uns
somit in der Pflicht, nun unsererseits mit einer Transparenzoffensive
Licht ins Dunkel zu bringen. Denn
wir wissen ganz genau Bescheid, welche Maßnahmen geplant sind.
Daher möchten wir im Folgenden Paragraphen aus dem Entwurfspapier der DFL zitieren:
- 2 (3) beschreibt die Errichtung einer Stelle, welche dazu ermächtigt und verpflichtet wird, entsprechende Entscheidungen im Zusammenhang mit Stadionverboten zu treffen und Maßnahmen zu ergreifen. Tätig werden soll diese sogenannte „Fachaufsicht“ selbstständig, auf Antrag einer lokalen SV-Kommission oder auf Antrag der Polizei oder anderer Strafverfolgungsbehörden.
Die zentrale Fachaufsicht ist gemäß des
Abschnitts b) weisungsbefugt gegenüber den lokalen
Stadionverbots-Kommissionen. Bei Nicht-Einhaltung einer Weisung kann die
Fachaufsicht die entsprechenden Maßnahmen treffen.
Es lässt sich also festhalten: Sollte dieser
Paragraph so umgesetzt werden, werden die lokalen
Stadionverbots-Kommissionen de facto zum Papiertiger. Spätestens wenn
der Polizei die Möglichkeit gegeben wird, per Antrag die
Fachaufsicht einzuschalten, verlieren die lokalen Kommissionen ihre
Bedeutung!
- 5 (vormals §4) (3) legt fest, dass ein Stadionverbot auszusprechen ist, wenn die Stadionverbotskommission (lokal oder zentral) Kenntnis von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Strafverfolgungsbehörden erlangt. Zwar ist die Rede von der „Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls“, grundsätzlich ist aber davon auszugehen, dass hiermit die Vergabe von Stadionverboten nach dem Gießkannen-Prinzip ermöglicht wird. Denn bei Nicht-Erteilung eines Stadionverbots, etwa weil die lokale Stadionverbots-Kommission den Fortgang des Ermittlungsverfahrens oder den Ausgang des etwaigen, folgenden Gerichtsverfahrens abwarten möchte, kann die Polizei die Fachaufsicht anrufen und diese zieht dann die Aussprache der Stadionverbote an sich. Dass Ermittlungsverfahren eingestellt werden oder in Freisprüchen enden können, interessiert Verbände, Politik und Polizei bei der „Präventivmaßnahme“ Stadionverbot nicht.
- 5 (vormals §4) (4) besagt zudem, dass Stadionverbote sogar ausgesprochen werden können, ohne dass ein Ermittlungs- oder sonstiges Verfahren eingeleitet wurde. Hierfür sollen künftig Ingewahrsamnahmen oder Aufenthaltsverbote ausreichen. Im Kontext der vergangenen Wochen, in denen vermehrt Fanszenen aus fadenscheinigen Gründen an ihrer Auswärtsreise gehindert wurden, würde dieser Paragraph das Tor für den Ausschluss großer Fangruppen öffnen. Und eins ist sicher: Sobald der Polizei dieser Hebel in die Hand gelegt wird, wird sie ihn auch nutzen!
Dies sind nur kurze Auszüge aus dem insgesamt
9 Seiten langen Dokument. Wir möchten diese aber mit unserer
Stellungnahme öffentlich machen, um aufzuzeigen, was sich hinter
verschlossenen Türen zusammenbraut. In Kraft treten
sollen diese Maßnahmen bereits zum 1. Juli 2026, was einen
ambitionierten Zeitplan bei zugleich herrschender Intransparenz
bedeutet.
Da wir den Glauben an eine
diskussionsorientierte Lösung bei DFL, DFB und Politik schon längst
verloren haben, nehmen wir daher unsere Vereine in die Pflicht, sich
diesen geplanten Maßnahmen entschieden und mit allen Mitteln
entgegenzustellen!
Die Fanszenen Deutschlands im März 2026

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