STELLUNGNAHME DER SUPPORTERS CREW 05

 

 

Rechtswidrige Ruhendstellung von Mitgliedschaftsrechten – Aufforderung zur sofortigen Wiederherstellung und Ankündigung rechtlicher Schritte

Die bisherige Vorgehensweise des Vorstands des 1. SC Göttingen 05 e.V. im Zusammenhang mit dem sogenannten „05-Vereins-Commitment“ hat eine Eskalationsstufe erreicht, die unmittelbare rechtliche Konsequenzen nach sich zieht.

Mit dem gestrigen Tage erreichte zahlreiche unserer Mitglieder, die zugleich Mitglieder im 1. SC Göttingen 05 e.V. sind, eine E-Mail, mit der die sofortige Ruhendstellung zentraler Mitgliedschaftsrechte (Teilnahme-, Rede- und Stimmrecht) erklärt wurde, obwohl wenige Tage zuvor noch ordnungsgemäß Mitgliedsbeiträge eingezogen wurden. Dies beinhaltet somit ein Verbot der Teilnahme an der kommenden Mitgliederversammlung, sowie ein faktisches Stadionverbot für Heimspiele. Parallel versuchte der Erste Vorsitzende, Herr Hartwig Vogelsang, dieses Vorgehen über den offiziellen Instagram-Kanal des Vorstands öffentlich zu rechtfertigen und erhob dabei schwerwiegende Vorwürfe gegenüber der Fanszene, die wir ausdrücklich und vollumfänglich zurückweisen.

1. Rechtswidrigkeit der Maßnahmen

Die Supporters Crew 05 e.V. stellt nach Rücksprache mit mehreren unabhängigen Anwält*innen klar fest:

Die verfügte Ruhendstellung von Mitgliedschaftsrechten entbehrt jeder satzungsmäßigen Grundlage, ist rechtswidrig und vereinsrechtlich nichtig.

Nach § 5 d III der Satzung des 1. SC Göttingen 05 e.V. ist ein Ruhen von Mitgliedschaftsrechten ausschließlich im Rahmen eines förmlichen Ausschlussverfahrens samt ordnungsgemäßer Begründungen und Fristen zulässig. Keiner der hierfür zwingenden Verfahrensschritte wurde eingehalten. Es existiert nach uns vorliegenden Informationen nicht einmal ein wirksamer Vorstandsbeschluss. Vielmehr wurde uns von mehreren aktuellen Vorstandsmitgliedern zugetragen, dass erneut Einzelpersonen aus dem amtierenden Vorstand eigenmächtig handeln würden und sich ermächtigt fühlen die Fanszene und andere (Neu-) Mitglieder zu schikanieren. Dieses Vorgehen ist kompetenzüberschreitend und rechtsstaatlich nicht hinnehmbar.

Soweit der Vorstand sein Handeln auf das sogenannte „05-Vereins-Commitment“ stützt, wird ausdrücklich klargestellt: Dieses ist kein Bestandteil der Satzung und entfaltet keinerlei sanktionsbewehrte Rechtswirkung. Die Durchsetzung satzungsfremder Verpflichtungen durch den Entzug elementarer Mitgliedschaftsrechte stellt einen schwerwiegenden Eingriff in den unantastbaren Kernbereich der Mitgliedschaft dar und ist vereinsrechtlich unzulässig.

2. Willkür und Ungleichbehandlung

Besonders schwer wiegt, dass die Verpflichtung zur Unterzeichnung dieses „Commitments“ nach unseren Erkenntnissen nicht einheitlich gegenüber der gesamten Mitgliedschaft angewandt wird, sondern selektiv, intransparent und ohne sachlich nachvollziehbare Kriterien. Betroffen sind auffällig viele Mitglieder, die Anträge für die kommende Mitgliederversammlung gestellt haben. Diese Ungleichbehandlung begründet den dringenden Verdacht einer willkürlichen und missbräuchlichen Einschränkung von Mitgliedschaftsrechten und verstößt gegen grundlegende demokratische Prinzipien der Vereinsführung.

3. Gefährdung der Jahreshauptversammlung

Der Vorstand gefährdet mit diesem Vorgehen die Rechtmäßigkeit sämtlicher Beschlüsse der anstehenden Mitgliederversammlung. Sollten Mitglieder unter Verstoß gegen Satzung und Vereinsrecht von der Teilnahme ausgeschlossen oder in ihren Rechten beschränkt werden, sind sämtliche dort gefassten Beschlüsse anfechtbar und im Zweifel nichtig. Eine unter Rechtsverstößen durchgeführte Mitgliederversammlung ist faktisch wertlos – für den Verein und für die Glaubwürdigkeit des Vorstands. Zudem besteht das Risiko persönlicher Haftung der handelnden Personen.

4. Aufforderung zur sofortigen Abhilfe

Die Supporters Crew 05 e.V. fordert den Vorstand des 1. SC Göttingen 05 e.V., insbesondere den Ersten Vorsitzenden Herrn Hartwig Vogelsang, hiermit nachdrücklich auf, bis spätestens Montag, den 12. Januar 2026, 08:00 Uhr, folgende Maßnahmen umzusetzen:

  • die sofortige Rücknahme sämtlichen Drucks zur Unterzeichnung des „05-Vereins-Commitments“ sowie aller damit verbundenen Sanktionsandrohungen,
  • die unverzügliche Aufhebung der rechtswidrigen Ruhendstellung und die vollständige Wiederherstellung sämtlicher Mitgliedschaftsrechte,
  • eine schriftliche Bestätigung, dass alle Mitglieder uneingeschränkt zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung am Mittwoch berechtigt sind,
  • die klare Erklärung, dass etwaige neue Mitgliederpflichten oder Verhaltensregeln nicht durch Vorstandshandeln, sondern ausschließlich durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden können.

Wenn der Vorstand der Auffassung ist, dass neue Regelungen notwendig sind, gibt es dafür einen klar vorgesehenen Ort: die Mitgliederversammlung. Dort können solche Fragen transparent, sachlich und demokratisch diskutiert und entschieden werden. Vereine werden nicht durch Vorstandsdiktate geführt, sondern durch die kollektive Willensbildung ihrer Mitglieder.

5. Ankündigung rechtlicher Schritte

Sollte der Vorstand diese Forderungen ignorieren und weiterhin versuchen, Mitglieder von der Versammlung auszuschließen oder in ihren Rechten zu beschneiden, wird unverzüglich Klage beim Amtsgericht Göttingen auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Teilnahmegewährung erhoben. Darüber hinaus behalten wir uns weitere vereins- und zivilrechtliche Schritte sowie eine umfassende öffentliche Aufarbeitung vor.

Dies ist keine persönliche Auseinandersetzung. Es ist rechtlich notwendig.

Satzungstreue, Gleichbehandlung der Mitglieder und der Schutz demokratischer Vereinsstrukturen sind nicht verhandelbar.

Supporters Crew 05 e.V.

Göttingen, 11. Januar 2026

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