EINORDNUNG DER AKTUELLEN BERICHTERSTATTUNG ZUR JHV-VERSCHIEBUNG
Die Supporters Crew 05 e. V. zeigt sich irritiert über die jüngsten
Aussagen von Hartwig Vogelsang in der HNA und im Göttinger Tageblatt zur
Verschiebung der Jahreshauptversammlung (JHV) des 1. SC Göttingen 05.
Besonders
überrascht sind wir darüber, dass in beiden Artikeln aus unserem
offenen Brief zitiert wird, obwohl dieser bislang nicht veröffentlicht,
sondern ausschließlich den Mitgliedern der Supporters Crew und dem
Vorstand vorgelegt wurde. Wir haben bewusst darauf verzichtet, den Brief
öffentlich zu machen, um den konstruktiven Dialog nicht zu belasten und
keine zusätzliche Eskalation zu erzeugen.
Unsere Hinweise betreffen keineswegs bloße Formfehler, sondern gravierende Mängel der Einladung zur JHV:
Fehlende
bzw. nicht eingehaltene Fristen, keine ausreichenden digitalen Tools
für eine rechtssichere hybride Teilnahme, eine unübersichtliche, nicht
klar strukturierte Darstellung der Anträge der Mitglieder, ohne
deutliche Trennung zwischen Auskunftsanträgen und
Satzungsänderungsanträgen, sowie eine insgesamt unzureichende
Vorbereitung der hybriden Versammlung.
Wir wollten den Verein frühzeitig und verantwortungsvoll darauf
hinweisen, dass unter diesen Bedingungen Beschlüsse, Satzungsänderungen
und Wahlergebnisse rechtlich angreifbar und möglicherweise nichtig
wären.
Zudem verwundert uns, warum in Berichten über die Verschiebung
einer Jahreshauptversammlung die politische Ausrichtung der Fanszene
thematisiert wird und Herrn Vogelsang erneut Gelegenheit gegeben wird,
seine Vorstellung eines „unpolitischen Vereins“™ zu proklamieren. Dies
steht in keinem sachlichen Zusammenhang mit den organisatorischen
Mängeln, um die es hier eigentlich geht.
Den offenen Brief findet die interessierte Öffentlichkeit hier:
Offener Brief zur Einladung zur JHV des 1.SC 05
Zusatz:
Wir zeigen uns erfreut über die offenbar doch mögliche
schnelle und unkomplizierte, wenn auch bisweilen chaotische Aufnahme
neuer Mitglieder. Was monatelang unmöglich erschien, wird plötzlich
wahr. Die betreffenden Personen mussten sich weder zu einem
Aufnahmegespräch einfinden, noch sind uns andere Maßnahmen zur
Überprüfung ihrer „Tauglichkeit“ bekannt.
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